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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma below software GmbH, Hafenstraße 11, D-65439 Flörsheim
(im nachfolgenden “ below software“ genannt).

  1. Allgemeines
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der below software erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn below software GmbH sie schriftlich bestätigt.
  2. Angebote / Bestellungen
    Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Alle Angebotspreise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
    Soweit nicht anders angegeben, hält sich below software GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise „30 Tage ab Angebotsdatum“ gebunden.
  3. Preise
    Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager und bei Warenlieferung einschließlich normaler Verpackung.
  4. Liefer- und Leistungszeit
    Die von below software GmbH genannten Termine und Fristen sind verbindlich, wenn eine ausdrückliche schriftliche Lieferbestätigung von below software GmbH ausgestellt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die below software GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat below software GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen below software GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Zu den vorgenannten Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt zählen insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Nichterfüllung vertraglicher Pflichten des Käufers wie verzögerte Vorauszahlungen, fehlende behördliche Genehmigungen oder ähnliches.Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.Sofern below software GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner das Recht auf Rücktritt vom Vertrag. below software GmbH haftet jedoch nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Verzugsschaden und nur für typische und direkte Schäden.below software GmbH behält sich in begründeten Ausnahmefällen das Recht zu Teillieferungen und Teilleistungen unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers nach vorheriger Ankündigung vor.
  5. Bestimmungen anderer Hersteller
    Der Lizenz-, Liefer- und Funktionsumfang von Softwarelösungen anderer Hersteller die von und vertrieben werden, richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Lizenznehmer erklärt sich mit der Einhaltung derartiger Bestimmungen einverstanden.
  6. Gefahrenübergang
    Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von below software GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von below software GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
  7. Gewährleistung
    below software GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Ort der Gewährleistungserfüllung ist Flörsheim, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen sind.Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von below software GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt ebenso für entstandene Schäden aus unsachgemäßer Lagerung oder fehlerhafter Montage und Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte.Der Vertragspartner muss der Kundendienstleitung von below software GmbH Mängel unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes -schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind below software GmbH unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten unverzüglichen Mängelrügen hat below software GmbH das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Diese Nachbesserung erfolgt durch Aufforderung an den Kunden, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an below software GmbH geschickt wird oder b) der Vertragspartner das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker von below software GmbH zum Vertragspartner geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Bei notwendigen Anfahrten werden nur die reinen Anfahrtskosten wie KM-Pauschalen oder entsprechende Spesen berechnet, Anfahrts- und Arbeitszeiten sind im Rahmen der Gewährleistung enthalten. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen below software GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Absätze enthalten vorbehaltlich anderer einzelvertraglicher Vereinbarung die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus, insbesondere Mangelfolgeschäden oder indirekte Schäden.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von below software GmbH. Der Käufer verwahrt das Eigentum unentgeltlich. Ware, an der below software GmbH Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an below software GmbH ab. below software GmbH nimmt die Abtretung an. below software GmbH ermächtigt den Käufer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für ihre Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von below software GmbH hinweisen und below software GmbH unverzüglich benachrichtigen.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist below software GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch below software GmbH liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht below software GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware zu.Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen sowie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

     

    Tritt der Besteller von einem Vertrag zurück, so ist below software GmbH als Unkostenersatz pauschal 20 % des Rechnungsbetrages zu zahlen; die Geltendmachung eines höheren Betrages bleibt vorbehalten.

  9. Zahlungen
    Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von below software GmbH spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  10. Haftungsbeschränkung
    Schadensersatzansprüche gegen below software GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen bestehen gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere die Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung oder sonstige positive Vertragsverletzungen) – nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Grundlage des Haftungsanspruchs bildet.
  11. Anwendbares Recht
    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen below software GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  12. Gerichtsstand
    Soweit gesetzlich zulässig, ist Wiesbaden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  13. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
  14. Auftragsbearbeitung bei Fremdsoftware

Im Falle einer Beauftragung ist es teilweise für die Auftragsbearbeitung und Lizenzierung der Software notwendig, Ihre Daten (wie z.B. Firma, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail, Telefonnummer etc.) an folgende Hersteller / Distributoren zu übermitteln

Die Erfassung und Speicherung dieser Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zulässig und für die laufende Geschäftsbeziehung erforderlich.
Die jeweiligen Datenschutzerklärungen der Hersteller finden Sie jeweils verlinkt:

BBSoft® (Tiefbausoftware)
B&B Ingenieurgesellschaft mbH
EDV-Systeme und Dienstleistungen
Raiffeisenstraße 40
78166 Donaueschingen
Datenschutzerklärung: www.bbsoft.de/datenschutz

Transoft (AutoTURN)
Transoft Solutions (Europe) B.V.
Wijnhaven 60
3011 WS Rotterdam
NIEDERLANDE
Datenschutzerklärung:  http://www.transoftsolutions.com/de/privacy/

modulCAD s.r.o. (datamanager, dimenso, areamanger)
Sklenárova 40
82109 Bratislava
EU – Slovak Republic
Datenschutzerklärung: http://www.modulcad.com/index.php?action=gdpr

Opencartis, S.L. Spatialmanager)
ESB75000778
P.E. Zuatzu Ed. Igueldo, local 2
San Sebastian
Spain 20018
Datenschutzerklärung: https://www.spatialmanager.com/privacy-cookies/

Bricsys (BricsCAD / Bricsys 24/7)
Bricsys nv
Bellevue 5/201
9050 Gent – Belgien
Datenschutzerklärung: https://www.bricsys.com/de-de/privacy/